Ihr habt vielleicht mitbekommen, dass der Landkreis aufgrund der Corona-Inzidenz von über 50 eine Allgemeinverfügung erlassen hat. Diese gilt ab Freitag (03.09.) und hat auch Auswirkungen auf uns.

Denn dadurch gilt für den Hallensport nun für alle unsere Abteilungen die sogenannte 3G-Regel. Damit dürfen ausschließlich Personen an unseren Hallensportangeboten teilnehmen, die genesen, geimpft oder getestet sind. Allerdings sind Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden, von dieser Regelung ausgenommen.

Für Eltern die ihre Kinder begleiten, gilt ebenfalls 3G. Unsere Trainerinnen und Trainer sind daher nun verpflichtet, sich von euch einen entsprechenden Nachweis (Impfpass, Genesungsnachweis oder aktueller Negativtest) vorlegen zu lassen.

Wir hoffen, dass die Inzidenz bald unter 50 sinkt und ihr alle wieder unbeschwert am Sportbetrieb teilnehmen könnt. Fragen hierzu könnt ihr uns gerne direkt stellen.

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